| Reduzierte Beiträge
- Studierende Mitglieder
- Altmitglieder (min. 25 Jahre Mitglied)
- Jungmitglieder bis 30 Jahre
- Pensionierte Mitglieder
- Jungmitglieder bis 33 Jahre
- Doppelmitglieder |
28,- €/Jahr
40,- €/Jahr
60,- €/Jahr
60,- €/Jahr
90,- €/Jahr
90,- €/Jahr
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| Zuordnungen zu Fachrichtungen
- 1. Zuordnung
- 2. Zuordnung
- 3. Zuordnung und jede weitere |
kostenfrei
12,- €/Jahr
24,- €/Jahr
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Ihre persönlichen Vorteile auf einen Blick
- Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft - der größten
Ingenieurvereinigung Deutschlands
- Erfahrungsaustausch und `unbezahlbare´ Kontakte im führenden Netzwerk
der Ingenieure und Naturwissenschaftler
- Individuelle, hoch qualifizierte Beratung bei allen fachlichen oder
beruflichen Fragen
- Direkter, meist kostenloser Zugang zu mehr als 5.600 VDI-Veranstaltungen der
VDI-Bezirksvereine pro Jahr
- Vergünstigte Teilnahme an VDI-Tagungen, -Kongressen und Seminaren des
VDI-Wissensforums
- Fachliche Mitarbeit in regionalen Arbeitskreisen
- Unterstützung bei Tätigkeiten im Ausland durch das internationale Netzwerk
des VDI
- Top-aktuelles Wissen jeden Freitag mit den VDI nachrichten - im Jahresbeitrag
bereits enthalten
- Unterstützung bei der Existenzgründung
- Vergünstigte Teilnahme an Personalberatungstagen und Assessment-Center-
Trainings
- Aufnahme in Berater- und Gutachterlisten möglich
- 10% bis 100% Preisnachlass auf Fachzeitschriften der VDI-Fachgliederungen
- 10% Preisnachlass auf viele VDI-Publikationen
- Kostenfreie Recherche in den Literaturdatenbanken des Fachinformationszentrums
Technik (FIZ Technik)
- Preisgünstig mobil telefonieren und Mietwagen ordern durch Großkundentarife
des VDI
- Kostengünstige Versicherungen über den VDI-Versicherungsdienst
- Attraktive Prämien für jedes neu geworbene VDI-Mitglied: `Mitglieder werben
Mitglieder´
Interessenvertretung der Ingenieure
Ihre Interessen als Ingenieur in Beruf und Gesellschaft vertritt der
VDI-Hauptverein, dem jedes VDI-Mitglied (ohne Mehrkosten) angehört.
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Mitgliedsarten und -bedingungen
Ordentliche Mitglieder
Ingenieure u. Naturwissenschaftler mit Abschluss an einer Universität,
Hochschule, Gesamthochschule, Fachhochschule oder Ingenieurschule, Inhaber von
Ingenieurzeugnissen staatlicher oder später anerkannter kommunaler oder privater
Ingenieurschulen sowie Personen, die gemäß Ingenieurgesetz zur Führung der
Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind.
Jungmitglied
Ordentliche Mitglieder bis zum vollendeten 30. bzw. 33. Lebensjahr.
Doppelmitglied
Ordentliche u. Außerordentliche Mitglieder mit vollem Beitrag und gleichzeitiger
Mitgliedschaft in einem der auf dieser Seite genannten Vereine (gilt nicht für
Jungmitglieder, Pensionierte Mitglieder, Altmitglieder und Studenten).
Pensionierte Mitglieder:
Die Pensionierte Mitgliedschaft muss gesondert (formlos) beantragt werden.
Voraussetzung: Rentenalter oder frühzeitige Pensionierung.
Altmitglieder
Siehe Pensionierte Mitglieder mit mind. 25-jähriger Mitgliedschaft im VDI.
Studierendes Mitglied
Studierende an Universitäten, Hochschulen, Gesamthochschulen, Fachhochschulen
oder Ingenieurschulen aller technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen.
Außerordentliches Mitglied
Personen, die nicht die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft
erfüllen, aber an einer aktiven Mitarbeit im VDI interessiert sind.
Aufnahmebedingungen
Die bei den Mitgliedsarten aufgeführten Aufnahmebedingungen gelten sowohl für
deutsche Staatsbürger als auch für Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit
oder Wohnsitz im Ausland. Ausnahme: Bei Staatsangehörigen aus Ländern, die nicht
der Europäischen Union angehören, muß der Aufnahmeantrag von zwei VDI-Mitgliedern
befürwortet werden (entfällt für Studierende an deutschen Hoch- oder
Fachhochschulen).
Die Aufnahme als persönliches Mitglied in den VDI ist nur bei vollständig
ausgefülltem Aufnahmeantrag und Vorlage der erforderlichen Unterlagen möglich.
Kündigung
Die persönliche Mitgliedschaft kann mit einer Frist von mind. 3 Monaten zum Ende
eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
Einzugsermächtigung
Der Mitgliedsbeitrag ist einmal jährlich zu Anfang des Kalenderjahres fällig.
Über das Einzugsverfahren können auch Halbjahresbeiträge gezahlt werden. Die
Abbuchungen erfolgen im Januar und im Juli. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit
widerrufen werden.
Beitragsrechnung
Jedes Mitglied erhält (bei Neuaufnahmen) die Beitragsrechnung für das laufende
Jahr sowie einmal jährlich die Beitragsrechnung für das Folgejahr.
Soll der Mitgliedsbeitrag von Dritten (z.B. einer Firma) übernommen werden,
wird hierfür eine Erklärung mit allen erforderlichen Angaben (z. B. Name, Anschrift)
benötigt.
Beitragsermäßigung
Stellenlose bzw. Wehr- oder Zivildienst leistende Mitglieder können gegen Vorlage
einer Bestätigung (Fotokopie) von der Beitragszahlung befreit werden.
Bei Krankheit oder Notlage sind Beitragsstundungen auf Antrag möglich (ab dem 2.
Jahr der Mitgliedschaft).
Anschriften-Änderung
Die zuverlässige Versorgung mit Informationen (z. B. VDI nachrichten) kann nur
sichergestellt werden, wenn Änderungen der Anschrift rechtzeitig mitgeteilt
werden.
Die VDI nachrichten können auch problemlos (befristet o. unbefristet) an eine
abweichende Anschrift im In- und Ausland ohne Zusatzkosten geliefert werden.
Hierzu ist lediglich eine kurze Mitteilung erforderlich. |